Unter Elementarschäden versteht man:

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

In der Wohngebäudeversicherung sind Elementarschäden eigentlich generell ausgeschlossen. Es gibt aber Versicherer, die entweder die Möglichkeit bieten, eine Absicherung von Elementarschäden durch eine Klausel in die Wohngebäudeversicherung einzuschließen oder eine spezielle Elementarschadenversicherung anbieten. Auch der Einschluss in die Hausratversicherung ist möglich. All diese Varianten sind aber mit einer nicht unerheblichen Zuzahlung bzw. Prämie verbunden, da Elementarschäden auch für die Versicherer eine große Gefahr darstellen.

Daher sollte man gut überdenken, ob man eine Elementarschadenversicherung benötigt – ist das Gebiet, in dem man wohnt nicht von bestimmten, bekannten Risiken betroffen, braucht man meist keine solche Versicherung. Dahingegen ist es aber auch in bestimmten Regionen gar nicht erst möglich, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, da dort das Risiko für die oben genannten Naturereignisse zu hoch ist (z.B. Gebirgsregionen, bekannte Hochwassergebiete).

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus belaufen sich die zusätzlichen Kosten für die Elementarschadenversicherung auf ca. 100-300€. Zusätzlich ist der Versicherte zu einem Selbstbehalt verpflichtet, der je nach Naturereignis zwischen 1 und 10 Promille des Schadensersatzes variiert, jedoch nicht mehr als 5.000€ beträgt.