Nicht alles, was man als Laie unter „Wohngebäude“ versteht, ist in der Wohngebäudeversicherung mitversichert - dafür aber auch einiges, das man selbst vielleicht nicht zum Wohngebäude zählen würde. Informieren Sie sich daher in der folgenden Liste, welche Bestandteile und Kosten von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden und welche nicht darin enthalten sind und evtl. eher unter den Schutz einer Hausratversicherung fallen.

  • Gebäude, Nebengebäude und Garagen (sofern im Vertrag angegeben)
  • Gebäudebestandteile (dazu zählen zum Beispiel Türen, Fenster, Tapeten, Einbaumöbel, Heizungsanlagen, Warmwasserversorgung, sanitäre Einrichtungen, verklebte Teppiche und PVC-Böden, Sonnenkollektoren, Antennen und Markisen. (Alles sofern nicht vom Mieter eingefügt! Siehe auch weiter unten bei „Was ist nicht versichert“. )
  • Zubehör zur Instandhaltung des Gebäudes (z.B.: Dachziegel, Ersatzfliesen, Werkzeug und Fassadenfarbe)
  • Zubehör zu Wohnzwecken (Gemeinschaftswaschmaschine, Balkonkästen, Brennstoffvorräte im Wohngebäude, Hausbriefkästen, Klingelanlagen, Treppenhauslampen, Müllboxen und Terrassen)
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten (übernommen werden Kosten, die nach einem Schaden für Aufräumung, Abbruch, Abfahrt und Vernichtung von Schutt entstehen)
  • Bewegungs- oder Schutzkosten (Kosten für die Bewegung oder den Schutz anderer Sachen, um versicherte Sachen zu erneuern (z.B. einen wasserbeschädigten Parkett))
  • Schadensabwendungs- oder Schadensminderungskosten (z.B. das Anbringen einer Schutzfolie bei einem Dachschaden, um weitere Schäden zu vermeiden)
  • Mietausfallkosten einschließlich Nebenkosten von vermieteten Wohnräumen
  • Kosten für die eigene anderweitige Unterbringung im Falle einer Unbewohnbarkeit der vom Versicherungsnehmer selbst genutzten Wohnräume in Höhe der ortsüblichen Miete

Zu beachten ist, dass einige dieser Leistungen nur bis zu einer Höhe von 5% der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem Anpassungsfaktor erbracht werden (z.B. Aufräumungs- und Abbruchkosten und Bewegungs- und Schutzkosten).

Achtung: Was ist nicht versichert?

  • Schäden an Einrichtungsgegenständen, die nicht zu den Gebäudebestandteilen gehören (z.B. lose aufliegende Teppiche, serienmäßig gefertigte Möbel, die nicht extra für dieses Gebäude angefertigt wurden): hierfür haftet die Hausratversicherung
  • Gegenstände, die sich nicht direkt im oder am Gebäude befinden, bzw. Zubehör, das nicht für die Instandhaltung oder für Wohnzwecke im oder am Gebäude dient (z.B. Öltank auf dem Grundstück, Rasenmäher( sofern nicht für einen Dachrasen benutzt))
  • Gegenstände die vom Mieter eingefügt (und normalerweise auch wieder entfernt) werden, auch wenn diese zu den unter oben genannten Gebäudebestandteilen zählen (sie sind in der Hausratversicherung des Mieters versichert)