Verbundene Wohngebäudeversicherung
Als Pflichtversicherung bildet die verbundene Wohngebäudeversicherung die Voraussetzung für jedes Darlehen bzw. Hypothek bei einem Kreditinstitut.
Rohbaufeuerversicherung
Vor allem für Fertighausbauer und bei Holz- und Blockhäusern empfiehlt sich diese Versicherung. Da sie im Normalfall Teil der „Verbundenen Wohngebäudeversicherung“ ist, besteht meist nicht einmal die Notwendigkeit, diese separat abzuschließen.
Hausratversicherung
Da in der Wohngebäudeversicherung nur Schäden am Gebäude und an direkt zum Gebäude gehörigen Teilen versichert sind, ist es unerlässlich für die Inneneinrichtung eine Hausratversicherung abzuschließen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass auch Einbruch und Vandalismus dadurch abgedeckt werden.
Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung)
Die Bauleistungsversicherung (früher „Bauwesenversicherung“) ist sozusagen die „Vollkaskoversicherung“ für Bauherren. Sie schützt Sie vor Schäden, die trotz vorschriftsmäßiger Bauweise während der Bauzeit entstehen können. Zum Beispiel deckt sie unerwartete Naturereignisse, Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler, Schäden durch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes und Schäden durch Handlung Dritter und Diebstahl bereits verbauter Teile ab. Schäden durch normale, vorhersehbare Witterungseinflüsse werden nicht abgedeckt – diese sind vom Bauherren zu kalkulieren.
Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr ist man durch § 823 BGB dazu verpflichtet, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung haftet für Sie bei Schäden, die Dritten durch das Bauvorhaben zugefügt werden, denn eine Baustelle stellt immer auch eine Gefahr dar: sei es durch unzureichende Sicherung der Baustelle, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, herunter stürzende Gerüste, nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung der Baustelle, etc.. Die Bauherrenhaftpflicht sollte daher bereits auch für das noch nicht bebaute Grundstück bestehen.
Bauhelferversicherung
Eine Bauhelferversicherung benötigen Sie nur dann, wenn Sie durch Verwandte, Freunde oder Bekannte Unterstützung bei dem Bau Ihres Hauses bekommen. Grundsätzlich müssen Sie spätestens eine Woche nach Einsatzbeginn der Bauhelfer diese bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) anmelden und einen Beitrag für sie entrichten. Pro geleisteter Arbeitsstunde und Helfer fallen in den alten Bundesländern 1,50€ und in den neuen Bundesländern 1,20€ an. Werden die Bauhelfer nicht bei der Berufsgenossenschaft gemeldet, können Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500€ anfallen. Da die Versicherungsleistungen der Berufsgenossenschaft aber nicht sehr umfangreich sind und Unfälle von Bauhelfern häufig sind, ist es sinnvoll zusätzlich eine Bauhelferversicherung abzuschließen, die im Normalfall ein Jahr gilt und jegliche Bauhelfer einschließt. Nur der Bauherr und sein Ehepartner sind darin nicht eingeschlossen und sollten eine private Unfallversicherung abschließen.
Rechtsschutzversicherung
Häufig kommt es im Zuge eines Bauvorhabens zu Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn, Baufirmen etc. Daher ist es sinnvoll, sich spätestens jetzt zu überlegen, ob der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nötig ist. Bitte beachten: In der Regel sind rechtliche Auseinandersetzung in Bezug zum Immobilienbau ausgeschlossen. Baumängel sind aufgrund der Schadenhäufigkeit und der hohen Streitsummen nur bei einzelnen RS-Versicherern versichert - jedoch zu sehr hohen Prämien.
Risikolebensversicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Sollte die Restschuld noch nicht abbezahlt sein, kann ein Unglücksfall den Traum vom eigenen Haus schnell wieder zerstören. Um sich oder Ihre Familie vor der erdrückenden Last der Restschuld zu schützen, sollten Sie gegebenenfalls folgende Versicherungen abgeschlossen haben:
- Risikolebensversicherung, die im Todesfall die Restschuld teilweise oder ganz zahlt
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die die Fortzahlung Ihrer mtl. Raten übernimmt
- Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, die es bei Wegfallen des Einkommens ermöglicht, den Betrag der Restschuld weiter abzutragen.