Bei den versicherten Risiken ist zu unterscheiden zwischen Standardrisiken, die von jeder Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden und Erweiterungsrisiken, die zusätzlich als Klauseln im Vertrag als abgedeckt vereinbart werden können.
Zu den Standardrisiken gehören:
- Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion
- Leitungswasserschäden, Rohrbruch und Frost
- Sturm (definiert als Luftbewegung ab Windstärke Acht) und Hagel
Auf Wunsch können Sie aber auch nur eine oder zwei dieser Gefahren absichern.
Als Erweiterung sind unter anderem folgende Risiken absicherbar:
- Überspannungsschäden durch indirekte Blitzeinwirkung
- Feuernutzwärmeschäden (z.B. durch Kaminbrand)
- Fahrzeuganprall
- Dekontaminationskosten (z.B. Kosten für den Austausch des Bodens aufgrund von Bodenverschmutzung durch austretendes Öl o.ä.)
- Schäden durch Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlage
- Schäden durch Aquarien und Wasserbetten
- Rückstauschäden
- Vandalismus (z.B. Graffiti an Gebäudewänden; Selbstbeteiligung von meist 500€ )
- Elementarschäden
Entschädigt wird sowohl die vollständige Zerstörung als auch teilweise Beschädigung von versicherten Sachen durch die oben genannten Risiken; ebenso wie ein Abhandenkommen (z.B. durch Diebstahl nach einem Brand). Auch sind sowohl die direkten Einwirkungsschäden durch die versicherten Risiken als auch die Folgeschäden, die daraus entstehen versichert.
Achtung: Welche Risiken sind nicht versichert?
- Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder wenn es während eines Umbaus nicht mehr für den Wohnzweck nutzbar ist
- Schäden durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, wenn diese Niederschläge durch undichte oder nicht verschlossene Öffnungen am Gebäude eindringen
- Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten
- Schäden durch vorsätzliches Handeln
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden durch Kriegsereignisse jeglicher Art oder innere Unruhen
Des Weiteren gibt es noch spezielle Ausschlüsse zu den jeweiligen Risiken (Brand, Leitungswasser, Sturm, etc.), die bei Vertragsabschluss genau überprüft werden sollten (z.B. der Ausschluss von Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser in der Leitungswasserversicherung).