Die Absicherung des Wohneigentums ist der wichtigste Schutz überhaupt, denn für viele ist der Erwerb des Eigenheims der teuerste Kauf des Lebens. Bei einer Wohngebäudeversicherung sind folgende sechs Regeln zu beachten:

1. Elementarschäden
Um das Wohneigentum optimal zu schützen, sollte man auf eine Elementarschadenversicherung nicht verzichten. Meist kann man sie als Zusatz in die Wohngebäudeversicherung mit einschließen, in manchen Regionen oder Wohngebieten kann es aber dazu kommen, dass man eine Elementarschadenversicherung gar nicht in Anspruch nehmen kann oder einen hohen Aufpreis zahlt.

2. Vollständigkeit des Versicherungsschutzes
Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte man immer darauf achten, dass der Versicherungsschutz vollständig ist. Zum Beispiel sind die Angaben zu Nebengebäuden wichtig – hat man zwar eine Garage, diese aber bei Vertragsabschluss nicht angegeben, so ist sie auch nicht versichert.

3. Vermeidung einer Unterversicherung

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist die richtige Wertbestimmung Ihres Wohngebäudes entscheidend, denn im Extremfall eines Totalschadens sollen Sie von der ausbezahlten Versicherungssumme schließlich ein neues , gleichwertiges Haus erbauen können. Wichtig ist auch, dass der einmal bestimmte Wert immer wieder angepasst wird – am einfachsten ist dies, mit einer gleitenden Neuwertversicherung.

4. Leistungen und Preise in einem gesunden Verhältnis
Die Leistungen und Preise der Wohngebäudeversicherung sollten auf jeden Fall in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen. Der Basisschutz ist laut Stiftung Warentest bei den meisten Versicherern vergleichbar und auch ungefähr gleich teuer – bei den einzelnen Zusatzleistungen aber beginnt schon der Wettbewerb und man sollte die verschiedenen Angebote genau vergleichen.

5. Keine zu lange Bindung

Man sollte sich, auch wenn die gewählte Versicherung gut ist, nicht unbedingt zu lange an eine Wohngebäudeversicherung binden, denn ein mehrjährig laufender Vertrag bringt nicht immer Vorteile. Der Prämiennachlass ist meist gering und die Angebote und Aktionen für Neukunden der Versicherungsgesellschaften können nicht ausgeschöpft werden.

6. Bestehenden Versicherungsschutz nicht vorschnell kündigen
Wenn man eine Immobilie erwirbt, sollte man den bestehenden Versicherungsschutz nicht vorschnell kündigen, denn manchmal bieten die Altverträge gute Konditionen und einen umfassenden Versicherungsschutz. Zum Beispiel sind in den Altverträgen aus DDR-Zeiten die Elementarschäden automatisch in die Wohngebäudeversicherung eingebunden – diesen Luxus sollte man nicht einfach so verschenken.

(Quelle: ddp)