Wie bereits seit Anfang des Jahres diskutiert, wurde vom Bundeskabinett nun entschieden, dass das Wohneigentum zur Altersvorsorge vom Staat stärker gefördert werden soll. Diese Unterstützung bedeutet konkret, dass sowohl der Kauf oder der Bau, als auch die Entschuldung eines Wohngebäudes in die Riester-Förderung mit einbezogen wird.
Zu den begünstigten Anlageprodukten zählen also künftig auch Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von Immobilien und Genossenschaftsanteilen, mit der Bedingung, dass es sich dabei um selbstgenutztes und nicht um vermietetes Wohneigentum handelt. Wie auch bei allen anderen Riester-Produkten sind diese in der Sparphase steuerfrei und werden erst in der Auszahlungsphase, die zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen muss, besteuert. Dies bedeutet eine Steuerersparnis, da der individuelle Steuersatz im Alter meist geringer ist.
Diese Neuregelung soll rückwirkend zum 01.01.2008 gelten – seit Jahresbeginn gelten auch eine neue Grundzulage von 154€ und eine neue Kinderzulage von 185€ im Jahr. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden, gibt es sogar eine Zulage von 300€ jährlich. Bislang haben bereits mehr als 10 Millionen Deutsche einen Riester-Vertrag zur zusätzlichen Altersvorsorge abgeschlossen.
(Quelle: ddp)
