Nicht selten kommt es in Eigentumswohnanlagen zu Wasserschäden der folgenden Art: Die Waschmaschine eines Wohneigentümers läuft aus und richtet dadurch einen Wasserschaden in einer anderen Wohnung an. Wer aber muss nun für diesen Schaden haften und welche Versicherung tritt ein?
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat genau über dieses Problem entschieden: Die Wohngebäudeversicherung ist zuständig für die Regulierung des entstandenen Schadens und nicht der Mieteigentümer der Wohnung, in der die Waschmaschine ausgelaufen ist. Dies folgt aus einer besonderen Verbindung der Eigentümer, aus welcher Treue- und Rücksichtsnahmepflichten resultieren.
Neben der Regulierung durch die Wohngebäudeversicherung steht dem Geschädigten kein weiterer Schadensersatzanspruch gegen den Schadensverursacher zu, da sonst eine Doppelregulierung geschehen würde.
(Quelle: ddp)