Bei einem Immobilienverkauf sollte man immer auch an die Umschreibung des Versicherungsschutzes denken. Erfolgt diese zu spät und wird die Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, kann es sein, dass der Versicherungsschutz entfällt. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Jena in einem Urteil vom Januar 2008 (AZ: 4 U 574/06).
Im vorliegenden Fall hatte jemand sein Einfamilienhaus im Sommer 2004 verkauft – im Grundbuch wurde der neue Eigentümer aber nicht sofort eingetragen und die Prämie für die Wohngebäudeversicherung wurde ab diesem Zeitpunkt weder vom vorherigen noch vom neuen Eigentümer bezahlt. Daraufhin hatte die Versicherung den vorherigen Eigentümer immer wieder angemahnt, da er derjenige war, der noch immer im Grundbuch stand und daher auch von der Versicherung belangt werden konnte. Der neue Eigentümer sicherte erst im November die Zahlung der Prämie zu und tat dies schließlich im Dezember. Da aber war das Haus schon abgebrannt.
Das Oberlandesgericht Jena entschied nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dass die Versicherung leistungsfrei ist, weil der Versicherungsfall nach der abgelaufenen Frist eingetreten war. Da sie die Prämie rechtmäßig vom Eigentümer, der im Grundbuch stand eingefordert hatte, muss sie sich auch nicht um die Gründe der Nichtzahlung kümmern und darf die Zahlung verweigern.

(Quelle: ddp)