Sturm ‘Ewald’ hatte im Mai 2007 die Aussenmarkise eines 89-jährigen Versicherungsnehmers zerstört. Die Reparaturkosten in Höhe von ca. 1800 Euro sollte die Wohngebäudeversicherung zahlen.
Doch die Versicherung wollte nicht, es folgte der Gang zum Gericht. Die zuständige Richterin beim AG München, vor der der Rechtsstreit schließlich landete, gab in ihrem Urteil vom 14. Januar 2009 (Az.112 C 31663/08) der Versicherung Recht. Es müsse jedermann klar sein, dass es bei Windstärke 8 zu Windstößen kommen könne, die auch eine moderne Markise zerstören. Bei einem solchen Sturm sei die Markise einzufahren. Da dies der Kläger grob fahrlässig unterlassen habe, bestehe kein Versicherungsschutz mehr.